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EuGH-Generalanwalt hält deutsches Apothekengesetz für zulässig

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Yves Bot hält das Apothekengesetz in Deutschland für zulässig. Im Schlussantrag zum Vorlageverfahren des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes erkannte er, dass die umstrittenen deutschen Vorschriften bewirken, dass die Angehörigen der Mitgliedstaaten, die keine Apotheker sind, am Betrieb und am Besitz einer Apotheke in Deutschland und in Italien gehindert werden.

Dies sei zwar eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, da sie den Marktzugang von natürlichen oder juristischen Personen behindern, die in den betreffenden Mitgliedstaaten eine Apotheke eröffnen wollen. Um die Versorgung der Bevölkerung angemessen mit Medikamenten zu erziehlen ist dies gerechtfertigt.

Das Verfahren vor dem EuGH beruht auf einer Vorlage des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes. Saarland hatte den EuGH aufgefordert, zu bestimmen, ob das deutsche Fremdbesitzverbot gegen die in den Europäischen Verträgen vereinbarte Niederlassungsfreiheit verstößt. Bereits 2006 hatte das saarländische Gesundheitsministerium einer niederländischen Versandapotheke die Erlaubnis für eine Apotheke in Saarbrücken erteilt, obwohl sie eine Kapitalgesellschaft ist.


In etwa 80 % der Fälle folgen die Richter des nicht verbindlichen Schlussantrages des Generalanwaltes. Das Urteil wird etwa im Sommer - Herbst erwartet.


Stand 16.12.2008

 
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